Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 23.05.1977, Az.: BVerwG 1 DB 4/77

Verzögerung eines Disziplinarverfahrens; Förderung eines Disziplinarverfahrens; Förmliche Anordnung der Aussetzung; Fristbestimmung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
23.05.1977
Aktenzeichen
BVerwG 1 DB 4/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11251
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BDiG Frankfurt 27.01.1977 - I BK 14/76

Fundstelle

  • BVerwGE 53, 302

Amtlicher Leitsatz

1. Die Förderung eines Disziplinarverfahrens darf nur unter den Voraussetzungen des BDO § 17 und nach förmlicher Anordnung der Aussetzung vorübergehend eingestellt werden.

2. Von einer Fristbestimmung nach BDO § 66 Abs. 2 kann trotz ungebührlicher Verzögerung der Untersuchung abgesehen werden, wenn sich die Lage inzwischen wesentlich geändert hat und mit einer zügigen Förderung des Verfahrens gerechnet werden kann.