Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.04.1977, Az.: BVerwG 7 C 17/74
Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten; Staatliche Entscheidungsbefugnis; Erteilung von Lehraufträgen; Verbindlichkeit von Berufungswünschen; Gewichtiger Ablehnungsgrund; Privatrechtliches Vertragsverhältnis; Berufung in Beamtenverhältnis; Hochschullehrer
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 22.04.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 C 17/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11241
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hamburg 01.06.1973 - VII VG 642/72
- OVG Hamburg 30.01.1974 - Bf III 13/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 52, 313
- NJW 1977, 1837
Amtlicher Leitsatz
1. GG Art. 5 Abs. 3 S. 1 steht weder der staatlichen Entscheidungsbefugnis über die Erteilung von Lehraufträgen entgegen noch fordert er die Verbindlichkeit von Berufungswünschen der Universität für die zur Berufung zuständige staatliche Stelle in dem Sinne, daß Vorschläge auch aus gewichtigen, die personalrechtliche Eignung des Vorgeschlagenen betreffenden Gründen nicht abgelehnt werden dürfen.
2. Ein gewichtiger Ablehnungsgrund für die Erteilung eines Lehrauftrags durch ein privatrechtliches Vertragsverhältnis kann darin bestehen, daß der Bewerber nicht die für die Berufung in ein Beamtenverhältnis geforderte Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
3. Die Forderung nach Gewähr der Verfassungstreue verstößt bei einem Hochschullehrer auch nicht gegen GG Art. 5 Abs. 3 S. 1.