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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 30.11.1976, Az.: BVerwG 7 C 45/76

Abwahl eines Oberbürgermeisters; Überwiegendes öffentliches Interesse; Neuwahl eines Oberbürgermeisters; Beschränkte sofortige Vollziehung; Wahrnehmung der Amtsgeschäfte

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
30.11.1976
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 45/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11333
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Koblenz 06.06.1975 - 2 L 72/74
VG Koblenz 06.06.1975 - 2 K 243/74
OVG Koblenz 14.06.1976 - 7 A 41/75
OVG Koblenz 14.06.1976 - 7 D 1/76
nachfolgend
BVerwG - 14.07.1978 - AZ: BVerwG 7 C 45/76

Fundstelle

  • Buchholz 310 § 80 VwGO Nr 29

Amtlicher Leitsatz

Zur Frage, ob bei der Abwahl eines Oberbürgermeisters in Rheinland-Pfalz ein überwiegendes öffentliches Interesse an der auf die Neuwahl eines Oberbürgermeisters beschränkten sofortigen Vollziehung besteht, wenn der abgewählte Amtsinhaber im öffentlichen Interesse bereits über zwei Jahre an der Wahrnehmung der Amtsgeschäfte verhindert ist und diese bei Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abwahl voraussichtlich noch längere Zeit lediglich vertretungsweise wahrgenommen werden müßten.