Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 30.11.1976, Az.: BVerwG 7 C 45/76
Abwahl eines Oberbürgermeisters; Überwiegendes öffentliches Interesse; Neuwahl eines Oberbürgermeisters; Beschränkte sofortige Vollziehung; Wahrnehmung der Amtsgeschäfte
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 30.11.1976
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 C 45/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11333
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Koblenz 06.06.1975 - 2 L 72/74
- VG Koblenz 06.06.1975 - 2 K 243/74
- OVG Koblenz 14.06.1976 - 7 A 41/75
- OVG Koblenz 14.06.1976 - 7 D 1/76
- nachfolgend
- BVerwG - 14.07.1978 - AZ: BVerwG 7 C 45/76
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- Buchholz 310 § 80 VwGO Nr 29
Amtlicher Leitsatz
Zur Frage, ob bei der Abwahl eines Oberbürgermeisters in Rheinland-Pfalz ein überwiegendes öffentliches Interesse an der auf die Neuwahl eines Oberbürgermeisters beschränkten sofortigen Vollziehung besteht, wenn der abgewählte Amtsinhaber im öffentlichen Interesse bereits über zwei Jahre an der Wahrnehmung der Amtsgeschäfte verhindert ist und diese bei Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abwahl voraussichtlich noch längere Zeit lediglich vertretungsweise wahrgenommen werden müßten.