Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 30.11.1976, Az.: BVerwG 7 B 103/76
Kraftfahrer; Gutachten; Prozeß; Entziehung der Fahrerlaubnis; Prozeß; Beweisangebot
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 30.11.1976
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 B 103/76
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1976, 11332
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- DAR 1977, 250
Redaktioneller Leitsatz
Wenn sich ein Kraftfahrer weigert, ein Gutachten nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 StVZO beizubringen, obwohl dies von ihm verlangt wurde, liegt darin ein hinreichender Grund für die Entziehung der Fahrerlaubnis. Im verwaltungsgerichtlichen Prozeß kann der Betreffende diesen Grund nicht bereits durch ein entsprechendes Beweisangebot ausräumen, sondern allein dadurch, daß er das geforderte Gutachten vorlegt.
(Vgl. BVerfG. v. 19. 2. 1975, VRS 49, 154).