Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.10.1976, Az.: BVerwG 7 B 94/76
Wiedereinsetzung in vorigen Stand; Versäumung der Widerspruchsfrist; Postbenutzer; Postzustellung; Mitverschulden; Benachrichtigungsschein
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 21.10.1976
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 B 94/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11250
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 60 Abs. 1 VwGO
- § 60 Abs. 5 VwGO
- § 70 Abs. 2 VwGO
- § 50 Abs. 4 PostO
Fundstellen
- DÖV 1977, 375
- NJW 1977, 542
Amtlicher Leitsatz
1. VwGO § 60 Abs. 5 steht der Anfechtbarkeit einer vom Verwaltungsgericht gewährten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Widerspruchsfrist nicht entgegen.
2. Den Postbenutzer, der eine ihm bekannte ständige nicht ordnungsgemäße Postzustellung nicht bei der Post beanstandet, trifft ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Mitverschulden, wenn ein Benachrichtigungsschein über die Zustellung durch Niederlegung bei der Post ihn wegen der nicht ordnungsgemäßen, aber der Übung entsprechenden Abgabe des Benachrichtigungsscheins nicht erreicht.