Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.09.1976, Az.: BVerwG 7 B 104/76
Versäumnis der Klagefrist; Prüfungsentscheidung; Verschulden; Bewertung der Prüfungsleistungen
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 07.09.1976
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 B 104/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11129
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DÖV 1977, 375
- NJW 1977, 262
Amtlicher Leitsatz
Die Versäumung der Frist zur Erhebung der Klage gegen eine Prüfungsentscheidung ist auch dann nicht unverschuldet im Sinne des VwGO § 60 Abs. 1, wenn sich die Möglichkeit, die Gründe für die Bewertung der Prüfungsleistungen mitgeteilt zu erhalten, aus vom Kläger nicht zu vertretenden Gründen nicht vor Ablauf der Klagefrist verwirklichen ließ und der Kläger vor der erbetenen Mitteilung keinen Anhaltspunkt für eine Begründung seiner Klage hatte.