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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.09.1976, Az.: BVerwG 7 B 104/76

Versäumnis der Klagefrist; Prüfungsentscheidung; Verschulden; Bewertung der Prüfungsleistungen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
07.09.1976
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 104/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11129
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DÖV 1977, 375
  • NJW 1977, 262

Amtlicher Leitsatz

Die Versäumung der Frist zur Erhebung der Klage gegen eine Prüfungsentscheidung ist auch dann nicht unverschuldet im Sinne des VwGO § 60 Abs. 1, wenn sich die Möglichkeit, die Gründe für die Bewertung der Prüfungsleistungen mitgeteilt zu erhalten, aus vom Kläger nicht zu vertretenden Gründen nicht vor Ablauf der Klagefrist verwirklichen ließ und der Kläger vor der erbetenen Mitteilung keinen Anhaltspunkt für eine Begründung seiner Klage hatte.