Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.08.1976, Az.: BVerwG 7 C 29/75

Postzeitungsdienst; Wegfall der Gebührenbegünstigung; Postzeitungsgebühren; Drucksachengebühren; Verjährung von Nachforderungen; Verjährungsunterbrechung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.08.1976
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 29/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11223
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Karlsruhe 08.06.1972 - II 222/69
VGH Mannheim 12.12.1974 - V 1399/72

Fundstellen

  • DÖV 1977, 62
  • NJW 1977, 823

Amtlicher Leitsatz

1. Der Widerruf der Zulassung zum Postzeitungsdienst bedeutet in erster Linie den Entzug einer Gebührenbegünstigung. Der Benutzer muß daher, wenn er den Postzeitungsdienst auf Grund der aufschiebenden Wirkung seiner Rechtsbehelfe weiter benutzt, im Falle der Erfolglosigkeit der Rechtsbehelfe die Differenz zwischen den Postzeitungsgebühren und den regulären Drucksachengebühren ab Zugang des Widerrufs nachzahlen.

2. Nachforderungen an zu wenig gezahlten Gebühren verjähren ein Jahr nach Aufgabe der Sendung.

3. Auf die Verjährung von Gebührennachforderungen der Post sind die Vorschriften über die Unterbrechung und Hemmung der Verjährung im Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechend anzuwenden.

4. Die Verjährung von Postgebührennachforderungen ist während der Zeit, in der die Nachforderungen wegen der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen nicht geltend gemacht werden können, gehemmt.

5. Der Finanzgerichtsordnung § 112 von 1965 kann auf die Einklagung von Postgebühren nicht entsprechend angewandt werden.