Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 02.07.1976, Az.: BVerwG 6 C 4/76
Protokollfehler; Rügeverzicht durch Rechtsunkundigen; Revisionsrüge; Parteiaussage; Zeugenaussage; Verfahrensmangel; Beweisaufnahme; Mündliche Verhandlung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 02.07.1976
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 C 4/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11099
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 51, 66
- NJW 1977, 263
Amtlicher Leitsatz
Ein in der einzigen Tatsacheninstanz weder durch einen Rechtskundigen vertretener noch selbst rechtskundiger Streitbeteiligter ist in der Regel mit der Revisionsrüge, Partei- oder Zeugenaussagen seinen gesetzwidrig nicht protokolliert worden, auch dann nicht ausgeschlossen, wenn er den Verfahrensmangel nicht in der auf die Beweisaufnahme folgenden mündlichen Verhandlung geltend gemacht hat.