Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 24.06.1976, Az.: BVerwG 5 C 41/74

Heranziehung zum Kostenersatz; Sozialhilfe; Sozialwidriges Verhalten; Schuldhaftes Verhalten; Sozialwidrigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
24.06.1976
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 41/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11273
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 51, 61
  • DÖV 1977, 412

Amtlicher Leitsatz

1. Die Heranziehung zum Kostenersatz nach BSHG § 92a setzt objektiv voraus, daß das Verhalten, durch das die Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe herbeigeführt worden sind, "sozialwidrig" ist.

2. Schuldhaft (vorsätzlich oder grob fahrlässig) verhält sich nur, wer sich der Sozialwidrigkeit seines Verhaltens bewußt (oder grob fahrlässig nicht bewußt) ist.