Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.05.1976, Az.: BVerwG 3 C 15/75
Reparationsschaden; Bestimmung von Ersatzerben; Feindvermögensgesetzgebung; Verlust von Pflichtteilsansprüchen
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 13.05.1976
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 C 15/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11185
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ö VG Köln 13.03.1974 - 5 K 1072/73
Rechtsgrundlagen
- § 2 Abs. 1 Nr. 1 RepG
- § 6 Abs. 1 RepG
- § 6 Abs. 4 S. 1 RepG
- § 133 BGB
- § 2084 BGB
- § 2096 BGB
- § 2100 BGB
- § 2102 Abs. 2 BGB
Fundstelle
- BVerwGE 50, 352
Amtlicher Leitsatz
1. Hatte ein Erblasser hinsichtlich seines in den USA belegenen Vermögens durch letztwillige Verfügung in erster Linie Personen deutscher Staatsangehörigkeit als Erben eingesetzt und für den Fall, daß die dortige Feindvermögensgesetzgebung, den Zugriff auf seinen an diese Erben fallenden Nachlaß gestattet, andere Personen als Ersatzerben bestimmt, so stellt der Verlust, den die deutschen Erben infolge des Anfalls des Nachlasses an die Ersatzerben erlitten haben, keinen Reparationsschaden dar.
2. In derartigen Fällen stellt ein Verlust von Pflichtteilsansprüchen, den die deutschen Erben erlitten haben, nur dann einen Reparationsschaden dar, wenn ein Zugriff auf diese Ansprüche erfolgt ist.