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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.05.1976, Az.: BVerwG 3 C 15/75

Reparationsschaden; Bestimmung von Ersatzerben; Feindvermögensgesetzgebung; Verlust von Pflichtteilsansprüchen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.05.1976
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 15/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11185
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ö VG Köln 13.03.1974 - 5 K 1072/73

Fundstelle

  • BVerwGE 50, 352

Amtlicher Leitsatz

1. Hatte ein Erblasser hinsichtlich seines in den USA belegenen Vermögens durch letztwillige Verfügung in erster Linie Personen deutscher Staatsangehörigkeit als Erben eingesetzt und für den Fall, daß die dortige Feindvermögensgesetzgebung, den Zugriff auf seinen an diese Erben fallenden Nachlaß gestattet, andere Personen als Ersatzerben bestimmt, so stellt der Verlust, den die deutschen Erben infolge des Anfalls des Nachlasses an die Ersatzerben erlitten haben, keinen Reparationsschaden dar.

2. In derartigen Fällen stellt ein Verlust von Pflichtteilsansprüchen, den die deutschen Erben erlitten haben, nur dann einen Reparationsschaden dar, wenn ein Zugriff auf diese Ansprüche erfolgt ist.