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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.01.1976, Az.: BVerwG 4 C 25/74

Ersatzvornahme; Zahlungsanspruch; Vollziehbarkeit der Verfügung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
16.01.1976
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 25/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11202
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DÖV 1976, 317
  • NJW 1976, 1703

Amtlicher Leitsatz

Bei der Ersatzvornahme nach VwVG § 10 entsteht der gegen den Pflichtigen gerichtete Anspruch auf Zahlung der (zu erwartenden) Kosten, sobald die zugrunde liegende Verfügung vollziehbar und das Zwangsmittel sowohl angedroht als auch, sofern nicht die Festsetzung nach VwVG § 14 S. 2 wegfällt, seinerseits vollziehbar festgesetzt ist.