Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.12.1975, Az.: BVerwG 5 C 2/75
Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige; Sozialhilfe; Schriftliche Mitteilung; Unterhaltsanspruch
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 18.12.1975
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 C 2/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11126
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 32 Abs. 3 S. 1 BSHG
- § 91 Abs. 2 BSHG
- § 90 Abs. 2 Hs. 1 BSHG
- § 91 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 BSHG
- § 2 BGB
- § 284 BGB
- § 1613 BGB
Fundstelle
- BVerwGE 50, 64
Amtlicher Leitsatz
1. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige erstreckt sich nicht darauf, ob die Gewährung der Sozialhilfe dem Unterhaltspflichtigen unverzüglich schriftlich mitgeteilt worden ist. Die Entscheidung darüber, ob der Sozialhilfeträger den Unterhaltspflichtigen für die Vergangenheit in Anspruch nehmen kann, ist im Zivilrechtsstreit um das Bestehen des Unterhaltsanspruchs zu treffen.
2. Zur Frage, ob eine rechtmäßige Überleitung die rechtmäßige Gewährung der Sozialhilfe voraussetzt.