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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.11.1975, Az.: BVerwG 7 P 11/74

Personalrat; Wählbarkeit von Beschäftigten; Antragsbefugnis des Dienststellenleiters

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
07.11.1975
Aktenzeichen
BVerwG 7 P 11/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11034
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 49, 342

Amtlicher Leitsatz

Der Leiter der Dienststelle ist befugt, im Beschlußverfahren die Feststellung zu beantragen, daß ein in den Personalrat seiner Behörde gewählter Beschäftigter nicht wählbar war.