Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.10.1975, Az.: BVerwG 3 C 16/75
Erben ; Erbeserben; Adressat eines Rücknahmebescheides; Adressat eines Rückforderungsbescheides; Feststellungsbescheid; Zuerkennungsbescheid
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 28.10.1975
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 C 16/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11190
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- Mtbl BAA 1976, 294
Amtlicher Leitsatz
1. Erben und Erbeserben können Adressat eines Rücknahmebescheides und/oder Rückforderungsbescheides als actus contrarius zum Feststellungsbescheid und/oder Zuerkennungsbescheid sein.
2. Ein Erbe hat jedenfalls in den Fällen, in denen der unmittelbar Geschädigte als Antragsteller in schuldhafter Weise die Fehlerhaftigkeit des Feststellungsbescheides verursacht oder nicht erkannt hat, grundsätzlich keinen Anspruch auf Vertrauensschutz.