Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.09.1975, Az.: BVerwG 1 C 27/74
Unzuverlässigkeit im Gaststättengewerbe; Dirnenunterkunft
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 16.09.1975
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 C 27/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11108
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 05.09.1973 - IV A 174/72
- OVG Lüneburg 03.04.1974 - VII A 102/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 49, 154
- VerwRspr 27, 631
Amtlicher Leitsatz
1. Die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes ist zu versagen, wenn der Gewerbebetrieb im Hinblick auf eine Dirnenunterkunft im selben Hause
1.1 erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für Gäste befürchten läßt, denen der Betrieb von außen als gewöhnliche Gaststätte erscheint, oder
1.2 befürchten läßt, daß der Besuch der Dirnenunterkunft durch Jugendliche gefördert wird.