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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 05.09.1975, Az.: BVerwG 4 C 2/73

Gemeinde; Erschließungsbeiträge; Bundesfernstraße; Bund; Baulast

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
05.09.1975
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 2/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11016
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • DÖV 1975, 855

Redaktioneller Leitsatz

Auch wenn die Gemeinde gewisse Arbeiten durchgeführt hat, kann sie keine Erschließungsbeiträge für eine Bundesfernstraße erheben.

Ohne Mitwirkung des Bundes kann die gesetzliche Baulast, der Stellen, die nach § 5 Abs. 4 BFStrG zuständig sind, nicht vertraglich übertragen werden.