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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 04.08.1975, Az.: BVerwG 6 C 30/72

Vollständige Personalakten; Bewerbung; Recht auf Einsichtnahme

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
04.08.1975
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 30/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11013
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 49, 89
  • NJW 1976, 204

Amtlicher Leitsatz

Ein Beamter hat das Recht auf Einsicht in seine vollständigen Personalakten auch dann, wenn zu diesen Vorgänge gehören, die anläßlich einer Bewerbung entstanden sind und auch andere Bewerber betreffen.