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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 17.04.1975, Az.: BVerwG 3 C 46/72

Zonenschaden; Beschränkt verfügbare Konten; Politische Gefährdung; Devisenausländerkonto B; Schadensfeststellung; Wegnahme des Kontogegenwertes

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
17.04.1975
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 46/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11115
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Aachen 20.07.1971 - 2 K 217/70

Fundstellen

  • BVerwGE 48, 147
  • DVBl 1977, 204

Amtlicher Leitsatz

Der Inhaber eines Devisenausländerkontos B kann eine Schadensfeststellung wegen Wegnahme des Kontogegenwertes beanspruchen, wenn es ihm mit Rücksicht auf die Devisenvorschriften der DDR objektiv nur noch möglich wäre, bei einem persönlichen Aufenthalt im Schadensgebiet den zulässigen Tagessatz für sich, seinen Ehegatten sowie seine Kinder oder Enkel vom Konto abzuheben, ihm aber die Einreise in die DDR wegen nicht auszuschließender Gefährdung für Leib, Leben oder Freiheit nicht zugemutet werden kann.