Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 17.04.1975, Az.: BVerwG 3 C 46/72
Zonenschaden; Beschränkt verfügbare Konten; Politische Gefährdung; Devisenausländerkonto B; Schadensfeststellung; Wegnahme des Kontogegenwertes
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 17.04.1975
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 C 46/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11115
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Aachen 20.07.1971 - 2 K 217/70
Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG
- § 4 Abs. 1 S. 2 BFG
- § 15a Abs. 1 Nr. 1 LAG
- § 3 Abs. 3 S. 1 BFG
- § 4 Abs. 1 S. 1 BFG
- § 4 Abs. 1 S. 3 BFG
Fundstellen
- BVerwGE 48, 147
- DVBl 1977, 204
Amtlicher Leitsatz
Der Inhaber eines Devisenausländerkontos B kann eine Schadensfeststellung wegen Wegnahme des Kontogegenwertes beanspruchen, wenn es ihm mit Rücksicht auf die Devisenvorschriften der DDR objektiv nur noch möglich wäre, bei einem persönlichen Aufenthalt im Schadensgebiet den zulässigen Tagessatz für sich, seinen Ehegatten sowie seine Kinder oder Enkel vom Konto abzuheben, ihm aber die Einreise in die DDR wegen nicht auszuschließender Gefährdung für Leib, Leben oder Freiheit nicht zugemutet werden kann.