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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 03.02.1972, Az.: BVerwG 6 C 22/68

Dienstherr; Schadensersatzanspruch; Eigenschaden; Fahrlässigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
03.02.1972
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 22/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10999
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VRS 42, 385

Redaktioneller Leitsatz

Der Dienstherr hat gegen den Beamten einen Schadensersatzanspruch, wenn dieser grob- fahrlässig einen Eigenschaden verursacht hat.