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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 29.11.1971, Az.: BVerwG II WDB 31/71

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
29.11.1971
Aktenzeichen
BVerwG II WDB 31/71
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1971, 14218
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
TDiG B - 13.07.1971 - AZ: B 3 VL 18/70

In dem disziplinargerichtlichen Verfahren
hat der II. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts
auf Grund der Beratung vom 29. November 1971,
an der teilgenommen haben:
Bundesrichter Dr. Leußer als Vorsitzender,
Bundesrichter Dr. Glöckner,
Bundesrichter Dr. Knackstedt als weitere richterliche Mitglieder,
auf das Wiedereinsetzungsgesuch des Beschuldigten vom 11. Oktober 1971
beschlossen:

Tenor:

Dem Beschuldigten wird gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung gegen das Urteil der 3. Kammer des Truppendienstgerichts B vom 13. Juli 1971 - B 3 VL 18/70 - die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt (§ 70 WDO, §§ 44 ff StPO).

Damit sind der Beschluß des Vorsitzenden der 3. Kammer des Truppendienstgerichts B vom 4. Oktober 1971 und der dagegen gerichtete Antrag des Beschuldigten auf Entscheidung des Truppendienstgerichts vom 11. Oktober 1971 gegenstandslos.

Dr. Leußer
Dr. Glöckner
Dr. Knackstedt