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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 10.12.1969, Az.: BVerwG V C 152.67

Abtrennung eines Verfahrensteils

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
10.12.1969
Aktenzeichen
BVerwG V C 152.67
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1969, 16034
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat
am 10. Dezember 1969
durch
den Senatspräsidenten Prof. Hering und
die Bundesrichter Dr. Gützkow, Dr. Rösgen, Dr. Fink und Rochlitz
beschlossen:

Tenor:

Das Verfahren wird abgetrennt, soweit von dem Kläger Leistungen nach dem Soforthilfegesetz und solche Leistungen zurückgefordert werden, die zum Ausgleich für geleistete Fürsorge unmittelbar an die Fürsorgebehörde erbracht worden sind.

Prof. Hering
Dr. Gützkow
Dr. Rösgen
Dr. Fink
Rochlitz