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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 10.08.1961, Az.: BVerwG IV B 286.60

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
10.08.1961
Aktenzeichen
BVerwG IV B 286.60
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1961, 11490
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Frankfurt am Main - 24.08.1960 - AZ: V/1 - 549/60

Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat
am 10. August 1961
durch
den Senatspräsidenten Külz und
die Bundesrichter Dr. Kniesch und Dr. Müller
beschlossen:

Tenor:

Die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 24. August 1960 wird zugelassen.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.

Gründe

1

Von grundsätzlicher Bedeutung ist u.a. die Frage, ob es ein Leistungshindernis bildet, wenn die verlorene Existenzgrundlage auf Vermögenswerten aufgebaut war, die in Ausnutzung von Maßnahmen der NS-Gewaltherrschaft erworben worden waren.

gez. Külz
gez. Dr. Kniesch
gez. Dr. Müller