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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 08.08.1958, Az.: BVerwG VI C 127.56

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
08.08.1958
Aktenzeichen
BVerwG VI C 127.56
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1958, 12574
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

In der Verwaltungssache
hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 8. August 1958
durch
die Bundesrichter Schmidt, Dr. Waitz und Dr. Becker
beschlossen:

Tenor:

Das Gesuch des Klägers, ihm für das Revisionsverfahren das Armenrecht zu bewilligen, wird abgelehnt, weil er nach dem vorgelegten Armenrechtszeugnis imstande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts die Kosten des Verfahrens zu bestreiten.

gez. Schmidt
gez. Dr. Waitz
gez. Dr. Becker