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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 04.11.1953, Az.: BVerwG II C 72.53

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
04.11.1953
Aktenzeichen
BVerwG II C 72.53
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1953, 10613
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1954, 228-229 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1954, 525-526

In der Verwaltungsstreitsache hat
das Bundesverwaltungsgericht - Zweiter Senat -
am 4. November 1953
unter Mitwirkung
des Senatspräsidenten Dr. Wichert als Vorsitzenden, des Bundesrichters Witten und
der Bundesrichterin Schmitt
beschlossen:

Tenor:

Dem Kläger wird das Armenrecht für das Revisionsverfahren versagt.

Gründe

1

Das mit dem Schriftsatz vom 15. Mai 1953 erbetene Armenrecht kann nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht (§ 75 BVerwGG, § 114 ZPO); denn die eingelegte Revision ist - wie in dem Beschluß vom heutigen Tage über die Verwerfung der Revision näher dargelegt - unzulässig.

Dr. Wichert
Witten
Schmitt