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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 26.11.2025, Az.: 2 BvC 12/20

Feststellung der Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben; Kein Anlass zur Prüfung der Senatsbesetzung bei völlig ungeeigneter Begründung der Besetzungsrüge

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
26.11.2025
Aktenzeichen
2 BvC 12/20
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2025, 32090
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2025:cs20251126.2bvc001220

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich erledigt.

Gründe

1

Der Senat sieht keinen Anlass zur Prüfung seiner ordnungsgemäßen Besetzung, weil diese im Einklang mit den zu den jeweiligen Besetzungszeitpunkten geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere den Vorgaben des Grundgesetzes steht. Das Vorbringen der Beschwerdeführerinnen zu deren vermeintlicher Unvereinbarkeit mit "europäischem Recht" ist zur Begründung eines Besetzungsmangels von vornherein ungeeignet.

2

Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich aus den in den Schreiben der Berichterstatterin vom 29. Oktober 2024 genannten Gründen erledigt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.