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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 29.09.2025, Az.: 2 BvC 5/25

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde; Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
29.09.2025
Aktenzeichen
2 BvC 5/25
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2025, 26800
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2025:cs20250929.2bvc000525

Tenor:

  1. 1.

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  2. 2.

    Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die Wahlprüfungsbeschwerde aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 18. Juli 2025 genannten Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

2

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 18. Juli 2025 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen. Ob der Einspruch des Beschwerdeführers bereits aufgrund der fehlenden Einwilligung der Betreuerin des Beschwerdeführers in den Einspruch zurückgewiesen werden durfte, kann dabei dahinstehen.