Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 24.09.2025, Az.: 2 BvC 15/25
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 24.09.2025
- Aktenzeichen
- 2 BvC 15/25
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2025, 26802
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2025:cs20250924.2bvc001525
Rechtsgrundlage
Tenor:
- 1.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
- 2.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Gründe
1. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 26. Mai 2025 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erledigt sich mit der Entscheidung in der Hauptsache (vgl. BVerfGE 154, 372 [BVerfG 09.06.2020 - 2 BvC 37/19] <379 f. Rn. 28> m.w.N. - Nachgeschobenes Ausgleichsmandat II - eA).