Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.07.2025, Az.: 2 BvR 577/25
Verwerfung eines pauschalen Ablehnungsgesuchs
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 07.07.2025
- Aktenzeichen
- 2 BvR 577/25
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2025, 20553
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250707.2bvr057725
Rechtsgrundlage
Tenor:
Das Ablehnungsgesuch gegen namentlich nicht genannte Richter des Bundesverfassungsgerichts wird als unzulässig verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, weil es pauschal "gegen die Senate des Bundesverfassungsgerichts" gerichtet und nicht mit einer nachvollziehbaren Begründung versehen ist. In einem solchen Fall ist kein Richter von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen; dienstlicher Stellungnahmen bedarf es nicht (vgl. BVerfGE 142, 1 <4 Rn. 12> m.w.N.).
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.