Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 22.05.2025, Az.: 2 BvQ 33/25
Erfolgloser isolierter Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs eines "Warnschussarrests"
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 22.05.2025
- Aktenzeichen
- 2 BvQ 33/25
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2025, 17839
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2025:qk20250522.2bvq003325
Verfahrensgang
- vorgehend
- AG Köln - 23.04.2024 - AZ: 642 Ls 327/24
Rechtsgrundlagen
Tenor:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Gründe
1
Der Antrag ist unzulässig. Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG, da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1).
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.