Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 04.03.2025, Az.: 2 BvR 323/25

Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl einer Auslieferung; Mangelnde Darlegung einer Grundrechtsverletzung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
04.03.2025
Aktenzeichen
2 BvR 323/25
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2025, 12675
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250304.2bvr032325

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Bamberg - 24.02.2025 - AZ: 1 OAus 53/24

Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Beschwerdeführer hat nicht substantiiert dargelegt, dass die erhobene Verfassungsbeschwerde nach derzeitigem Stand weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 99, 84 [BVerfG 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94] <87> m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, Rn. 2; stRspr). Eine Grundrechtsverletzung durch den angegriffenen Beschluss ist derzeit nicht substantiiert dargetan.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.