Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 15.02.2025, Az.: 2 BvR 230/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei BSW zur Nichtberücksichtigung in der Sendung "ARD Wahlarena"
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 15.02.2025
- Aktenzeichen
- 2 BvR 230/25
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2025, 12674
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250215.2bvr023025
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Köln - 05.02.2025 - AZ: 6 L 81/25
- OVG Nordrhein-Westfalen - 14.02.2025 - AZ: 13 B 105/25
Rechtsgrundlagen
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin zeigt nicht schlüssig auf, durch die angegriffenen Entscheidungen in ihrem Recht auf (abgestufte) Chancengleichheit der Parteien aus Artikel 21 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz verletzt zu werden.
Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
Gründe
1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.