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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 15.02.2025, Az.: 2 BvR 230/25

Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei BSW zur Nichtberücksichtigung in der Sendung "ARD Wahlarena"

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
15.02.2025
Aktenzeichen
2 BvR 230/25
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2025, 12674
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250215.2bvr023025

Verfahrensgang

vorgehend
VG Köln - 05.02.2025 - AZ: 6 L 81/25
OVG Nordrhein-Westfalen - 14.02.2025 - AZ: 13 B 105/25

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin zeigt nicht schlüssig auf, durch die angegriffenen Entscheidungen in ihrem Recht auf (abgestufte) Chancengleichheit der Parteien aus Artikel 21 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz verletzt zu werden.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.