Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 13.01.2025, Az.: 2 BvC 30/23
Teilweise Erledigung der Wahlprüfungsbeschwerde
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 13.01.2025
- Aktenzeichen
- 2 BvC 30/23
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2025, 12664
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2025:cs20250113.2bvc003023
Rechtsgrundlagen
- § 24 S. 2 BVerfGG
- § 48 BVerfGG
- § 25 BWahlGÄndG
Tenor:
- 1.
Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich erledigt, soweit der Beschwerdeführer die Vereinbarkeit von Artikel 1 Nummer 3 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 (Bundesgesetzblatt I Seite 2395) mit dem Grundgesetz beanstandet.
- 2.
Im Übrigen wird die Wahlprüfungsbeschwerde verworfen.
Gründe
1. Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 14. November 2024 genannten Gründen teilweise erledigt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
2. Im Übrigen bleibt der Wahlprüfungsbeschwerde aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 14. November 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.