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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.09.2024, Az.: 2 BvC 43/23

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
27.09.2024
Aktenzeichen
2 BvC 43/23
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2024, 25005
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240927.2bvc004323

Tenor:

  1. 1.

    Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

  2. 2.

    Der Antrag auf Erstattung der notwendigen Auslagen wird abgelehnt.

Gründe

1

1. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 13. Juli 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen des Beschwerdeführers auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

2

2. Der Antrag auf Erstattung der notwendigen Auslagen wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen nach § 34a Abs. 3 BVerfGG nicht vorliegen.