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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 30.07.2024, Az.: 2 BvR 361/24

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
30.07.2024
Aktenzeichen
2 BvR 361/24
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2024, 22733
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240730.2bvr036124

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sie den Begründungsanforderungen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG, vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2024 - 1 BvR 2281/22 - Rn. 4 m.w.N., stRspr) nicht genügt.

Gründe

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.