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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 20.09.2023, Az.: 2 BvC 25/22, 2 BvC 34/23

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
20.09.2023
Aktenzeichen
2 BvC 25/22, 2 BvC 34/23
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2023, 41414
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20230920.2bvc002522

Tenor:

Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren zu 1. wird abgelehnt.

Gründe

1

1. Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Juli 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

2

2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren zu 1. wird abgelehnt, weil er sich wegen des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. März 2023 - WP 12/21 - erledigt hat.