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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 10.07.2023, Az.: 2 BvR 807/23

Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
10.07.2023
Aktenzeichen
2 BvR 807/23
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2023, 41528
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2023:rs20230710.2bvr080723

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.