Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 12.04.2023, Az.: 2 BvQ 35/23

Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
12.04.2023
Aktenzeichen
2 BvQ 35/23
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2023, 20330
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2023:qk20230412.2bvq003523

Verfahrensgang

vorgehend
LG Saarbrücken - AZ: 12 Ns 7 Js 186/21 (127/22)

Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

1

Der Antrag ist unzulässig. Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG, da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass ein Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1).

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.