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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 01.02.2023, Az.: 2 BvC 29/22
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 01.02.2023
Referenz: JurionRS 2023, 20326
Aktenzeichen: 2 BvC 29/22
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20230201.2bvc002922

Rechtsgrundlage:

§ 24 S. 2 BVerfGG

BVerfG, 01.02.2023 - 2 BvC 29/22

Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 27. Dezember 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

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