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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 01.02.2023, Az.: 2 BvC 29/22

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
01.02.2023
Aktenzeichen
2 BvC 29/22
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2023, 20326
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20230201.2bvc002922

Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 27. Dezember 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.