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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 01.02.2023, Az.: 2 BvC 26/22
Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 01.02.2023
Referenz: JurionRS 2023, 20325
Aktenzeichen: 2 BvC 26/22
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20230201.2bvc002622

Rechtsgrundlage:

§ 24 S. 2 BVerfGG

BVerfG, 01.02.2023 - 2 BvC 26/22

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe

1

1. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 14. Dezember 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

2

2. Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 154, 372 [BVerfG 09.06.2020 - 2 BvC 37/19] <379 f. Rn. 28> m.w.N.).

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