Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 01.02.2023, Az.: 2 BvC 26/22
Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 01.02.2023
- Aktenzeichen
- 2 BvC 26/22
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2023, 20325
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20230201.2bvc002622
Rechtsgrundlage
Tenor:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Gründe
1
1. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 14. Dezember 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
2
2. Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 154, 372 [BVerfG 09.06.2020 - 2 BvC 37/19] <379 f. Rn. 28> m.w.N.).