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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 22.07.2022, Az.: 2 BvQ 63/22

Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Anordnung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
22.07.2022
Aktenzeichen
2 BvQ 63/22
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2022, 67634
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2022:qk20220722.2bvq006322

Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

1

Der Antrag ist unzulässig. Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG, da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass ein Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1 und vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, Rn. 1).

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.