Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 13.12.2021, Az.: 1 BvQ 113/21
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 13.12.2021
- Aktenzeichen
- 1 BvQ 113/21
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2021, 51054
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20211213.1bvq011321
Rechtsgrundlage
Tenor:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil weder ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 BVerfGG dargelegt ist noch, dass eine zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre.
[Gründe]
1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.