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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.10.2021, Az.: 1 BvR 2681/20

Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bei Feststellung einer Grundrechtsverletzung bereits in vorangegangener Eilentscheidung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
27.10.2021
Aktenzeichen
1 BvR 2681/20
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2021, 46766
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20211027.1bvr268120

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Hamburg - 03.11.2020 - AZ: 7 W 127/20
OLG Hamburg - 29.10.2020 - AZ: 7 W 127/20

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

[Gründe]

1

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die von der Beschwerdeführerin begehrte Feststellung der Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 GG bereits im Rahmen der einstweiligen Anordnung vom 11. Januar 2021 erfolgt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 2021 - 1 BvR 2681/20 -). Ein Interesse daran, denselben Verstoß ein weiteres Mal verfassungsgerichtlich feststellen zu lassen, hat die Beschwerdeführerin weder vorgetragen noch ist es sonst ersichtlich.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.