Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.10.2021, Az.: 1 BvR 2681/20
Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bei Feststellung einer Grundrechtsverletzung bereits in vorangegangener Eilentscheidung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 27.10.2021
- Aktenzeichen
- 1 BvR 2681/20
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2021, 46766
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20211027.1bvr268120
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Hamburg - 03.11.2020 - AZ: 7 W 127/20
- OLG Hamburg - 29.10.2020 - AZ: 7 W 127/20
Rechtsgrundlage
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
[Gründe]
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die von der Beschwerdeführerin begehrte Feststellung der Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 GG bereits im Rahmen der einstweiligen Anordnung vom 11. Januar 2021 erfolgt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 2021 - 1 BvR 2681/20 -). Ein Interesse daran, denselben Verstoß ein weiteres Mal verfassungsgerichtlich feststellen zu lassen, hat die Beschwerdeführerin weder vorgetragen noch ist es sonst ersichtlich.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.