Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 06.08.2021, Az.: 1 BvR 2718/19
Ausreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung rechtlichen Gehörs für die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 06.08.2021
- Aktenzeichen
- 1 BvR 2718/19
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2021, 35813
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210806.1bvr271819
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hessen - 29.03.2019 - AZ: 10 Sa 1700/17
- LAG Hessen - 29.03.2019 - AZ: 10 Sa 420/17
Rechtsgrundlage
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.
[Gründe]
Die Beschwerdeführerin hat die Möglichkeit einer Verletzung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG nicht in der nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG gebotenen Weise dargelegt. Im Übrigen stehen dem Erfolg der Verfassungsbeschwerden die Erwägungen entgegen, welche die Kammer in den Beschlüssen vom 11. August 2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18 dargelegt hat und auf die verwiesen wird.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.