Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.04.2021, Az.: 2 BvR 450/19
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter als unzulässig
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 27.04.2021
- Aktenzeichen
- 2 BvR 450/19
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2021, 19772
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210427.2bvr045019
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Kaiserslautern - 16.01.2019 - AZ: 4 T 233/18
- LG Kaiserslautern - 20.11.2018 - AZ: 4 T 233/18
Rechtsgrundlage
Tenor:
Das Ablehnungsgesuch gegen die Richterin Wallrabenstein wird als unzulässig verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
[Gründe]
Das gegen die Richterin Wallrabenstein gerichtete Ablehnungsgesuch ist bereits deshalb offensichtlich unzulässig, weil sie nicht der zur Entscheidung berufenen Kammer angehört (vgl. BVerfGE 142, 1 <4 f. Rn. 12>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 2079/20 -, juris, Rn. 1).
Von einer Begründung der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.