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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.04.2021, Az.: 2 BvR 450/19

Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter als unzulässig

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
27.04.2021
Aktenzeichen
2 BvR 450/19
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2021, 19772
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210427.2bvr045019

Verfahrensgang

vorgehend
LG Kaiserslautern - 16.01.2019 - AZ: 4 T 233/18
LG Kaiserslautern - 20.11.2018 - AZ: 4 T 233/18

Tenor:

Das Ablehnungsgesuch gegen die Richterin Wallrabenstein wird als unzulässig verworfen.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

[Gründe]

1

Das gegen die Richterin Wallrabenstein gerichtete Ablehnungsgesuch ist bereits deshalb offensichtlich unzulässig, weil sie nicht der zur Entscheidung berufenen Kammer angehört (vgl. BVerfGE 142, 1 <4 f. Rn. 12>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 2079/20 -, juris, Rn. 1).

2

Von einer Begründung der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.