Beschl. v. 26.03.2021, Az.: 2 BvR 547/21
Rechtsgrundlage:
Fundstelle:
BayVBl 2021, 378
BVerfG, 26.03.2021 - 2 BvR 547/21
Tenor:
Es wird angeordnet, dass das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz - ERatG) (Bundestagsdrucksache 19/26821) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Bundespräsidenten nicht ausgefertigt wird
[Gründe]
Die Begründung wird nachgereicht.
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