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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 26.03.2021, Az.: 2 BvR 547/21
Eigenmittelbeschluss-Ratifizierung
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 26.03.2021
Referenz:  JurionRS 2021, 15062
Aktenzeichen: 2 BvR 547/21
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 32 Abs. 1 BVerfGG

Fundstelle:

BayVBl 2021, 378

BVerfG, 26.03.2021 - 2 BvR 547/21

Tenor:

Es wird angeordnet, dass das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz - ERatG) (Bundestagsdrucksache 19/26821) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Bundespräsidenten nicht ausgefertigt wird

[Gründe]

1

Die Begründung wird nachgereicht.

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