Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 25.02.2021, Az.: 1 BvQ 18/21
Ablehnung eines Eilantrags auf Öffnung öffentlicher Saunen, Bäder, Heilbäder, Fitnessstudios und Buchhandlungen mangels Begründung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 25.02.2021
- Aktenzeichen
- 1 BvQ 18/21
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2021, 13762
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20210225.1bvq001821
Rechtsgrundlagen
Tenor:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
[Gründe]
1
Die Antragstellerin hat nicht hinreichend dargelegt, dass eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet wäre.
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.