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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 23.02.2021, Az.: 1 BvR 3214/15

Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit i.R.d. Verfassungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
23.02.2021
Aktenzeichen
1 BvR 3214/15
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2021, 15626
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2021:rs20210223.1bvr321415

Tenor:

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird unter Berücksichtigung der subjektiven und besonderen objektiven Bedeutung des Verfahrens und seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 [BVerfG 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85] <369 f.>) auf 100.000 Euro (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.