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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 29.12.2020, Az.: 1 BvQ 165/20

Ablehnung der Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
29.12.2020
Aktenzeichen
1 BvQ 165/20
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2020, 49643
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20201229.1bvq016520

Verfahrensgang

vorgehend

Tenor:

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt.

[Gründe]

1

Die Begründung der Entscheidung wird gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt.