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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 29.12.2020, Az.: 1 BvQ 152/20
Ablehnung der Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 29.12.2020
Referenz: JurionRS 2020, 49642
Aktenzeichen: 1 BvQ 152/20
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20201229.1bvq015220

Rechtsgrundlage:

§ 32 Abs. 1 BVerfGG

Fundstellen:

AuR 2021, 88-89

AuR 2021, 274-275

FA 2021, 47

NJW-Spezial 2021, 82-83

BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvQ 152/20

Tenor:

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt.

[Gründe]

1

Die Begründung der Entscheidung wird gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt.

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