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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 12.12.2020, Az.: 1 BvQ 147/20

Begründung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
12.12.2020
Aktenzeichen
1 BvQ 147/20
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2020, 53751
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20201212.1bvq014720

Verfahrensgang

nachfolgend
BVerfG - 29.10.2021 - AZ: 1 BvQ 147/20

Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vom Antragsteller nicht ausreichend dargetan sind.

[Gründe]

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.